Erstellung des Erbscheins

By | 10. Juli 2015

Nach dem Ableben des Erblassers benötigen die Erben als Nachweis für ihre Stellung einen Erbschein. Ist ein öffentliches Testament vorhanden, erübrigt sich der Erbschein. Erben erhalten mit Vorlage von Testament und Protokoll der Testamentseröffnung Zugang zu den Konten des Erblassers. Versicherungen erkennen diese beiden Dokumente ebenfalls an. Anders verhält es sich bei einer Hinterlassenschaft, die Immobilien beinhaltet. Das Grundbuchamt verlangt generell als Nachweis einen Erbschein.

Wo gibt es den Erbschein?

Für das Beantragen eines Erbscheins ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitze hatte. Ausnahme bildet Baden-Württemberg; hier fällt die Erteilung eines Erbscheins in die Zuständigkeit der staatlichen Notariate.

Gibt es verschiedene Erbscheine?

Ist kein Testament vorhanden, erhalten die gesetzlichen Erben einen Erbschein. Gibt es nur einen Erben, erhält dieser einen Erbschein über den gesamten Nachlass. Bei mehreren Erben erhalten diese einen Teilerbschein. Weiter gibt es den gemeinschaftlichen Erbschein, gemeinschaftlichen Teilerbschein, Gruppenerbschein sowie den beschränkten Erbschein.

Wer beantragt den Erbschein?

Den Erbschein kann jeder beantragen, der glaubt, Erbe des Erblassers zu sein.

Welche Unterlagen sind notwendig?

Der Antragsteller legitimiert sich durch einen Lichtbildausweis. In Deutschland ist dies der Personalausweis oder Pass. Des Weiteren sind

• Sterbeurkunde des Erblassers,
• Testament / Erbvertrag (auch Dokumente, welche der Erblasser nicht fertigstellte, Konzepte, Notizen) im Original
• Bei Ehegatten die Heiratsurkunde
• Liste mit Angabe der Namen weiterer Erben.

Sind Erben der gesetzlichen Erfolge verstorben, sind Geburts- und Sterbeurkunde vorzulegen. Sind im Besitz weitere Urkunden wie beispielsweise Scheidungsurteile vorhanden, sind diese ebenfalls dem Gericht / Notariat auszuhändigen. Der Antragsteller gibt darüber Auskunft, ob in Bezug auf die Erbschaft oder sein Erbrecht ein Rechtsstreit anhängig ist (§ 2354 BGB). Ist kein Testament vorhanden, hat dies der Antragsteller eidesstattlich zu versichern. Das gilt ebenfalls für den Güterstand der Eheleute. Weiter hat der Antragsteller eine eidesstattliche Versicherung darüber abzugeben, dass die von ihm gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.

Wann händigt das Nachlassgericht den Erbschein aus?

Die Bearbeitung nimmt einige Zeit in Anspruch. Der Zeitraum verlängert sich, wenn der Antragsteller nicht alle erforderlichen Unterlagen am Termin beim Nachlassgericht / Notariat vorlegte. In solchen Fällen ziehen es bis zur Erteilung des Erbscheins in der Regel mehrere Wochen ins Land. Fachleute empfehlen, in den ersten sechs Wochen nach Antragstellung dem Verfahren seinen Lauf zu lassen. Jede Anfrage führt meist zur Verzögerung der Bearbeitung.

Ist ein Rechtsanwalt notwendig?

Einen Rechtsanwalt hinzuziehen ist notwendig, wenn das Testament Unklarheiten aufweist, es Anhaltspunkte für die Ungültigkeit oder anderen Zweifel gibt. In solchen Fällen gibt es Fachanwälte für Erbrecht, welche die Erben vertreten.