Nachlassregelung: habe ich an alles gedacht?

By | 28. März 2013

Nachlassregelung: habe ich an alles gedacht?Wohl kaum ein Mensch beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Tod. Ist doch das Ableben etwas, an das man nicht gerne denkt. Doch in der Praxis ist es sinnvoll, sich um die Besitzverhältnisse nicht nur zu Lebzeiten zu kümmern. Was mit dem Nachlass und dem Vermögen nach dem Ableben geschieht, sollte doch geregelt werden. Denn das Erbrecht in Deutschland sieht vor, dass die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt, sobald der Erblasser verstirbt. Nicht immer ist dies jedoch im Sinne des Verstorbenen. Hat er allerdings keine Verfügungen getroffen, dann findet die gesetzliche Erbfolge Anwendung. Hier sind es die nächsten Angehörigen, die das Erbe antreten, evtl. der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder. Doch auch Verwandte, die man gerne ausschließen würde, können nun erben. Besser ist es deshalb die Nachlassregelung zu Lebzeiten selbst in die Hand zu nehmen.

Nachlass zu Lebzeiten regeln

Als künftiger Erblasser kann man seine eigenen Wünsche äußern. Diese sollte man allerdings auch schriftlich zu Papier bringen, damit sie auch rechtsgültig sind. Sinnvoll ist es daher, ein Testament zu verfassen oder einen Erbvertrag zu erstellen. So kann man die gewünschte Erbfolge festlegen und die gesetzliche Erbfolge tritt dann nicht in Kraft. Auch, wer sein Vermögen einem Tierheim oder einer Stiftung übereignen möchte, sollte das unbedingt vorher schriftlich festlegen. Testamente an die SOS-Kinderdörfer weitergeben, ist ebenfalls eine Möglichkeit, seinen Nachlass zu regeln. Auch Schenkungen zu Lebzeiten gehören durchaus zur Nachlassregelung. Gerade bei größeren Vermögen können die steuerlichen Vorteile hier voll ausgenutzt werden. Wer nicht genau weiß, wie er seinen Nachlass regeln soll und wie ein Testament aufgesetzt wird, kann sich dazu auch beraten lassen. Das empfiehlt sich ohnehin bei einer umfangreichen Erbschaft, da hier ein Notar hinzugezogen werden sollte. Praktisch ist es vorher, sich eine Liste über die vorhandenen Vermögenswerte und auch über die noch offenen Verpflichtungen zu machen. Am besten ist es wichtige Dokumente und Formulare in einem Ordner aufzubewahren und das Testament oder die Nachlassregelung dazu zu heften. Eine vertrauenswürdige Person sollte wissen, wo sich dieser Ordner befindet. Von Zeit zu Zeit sollte man die Unterlagen durchgehen und wenn nötig, neu ordnen. Denn auch die Vermögensangelegenheiten ändern sich gelegentlich.